Physiotherapie Eutonia - Berlin Prenzlauer Berg

Patienteninformation

Ihre Heilmittelverordnung

Liebe Patienten,
haben Sie von ihrem behandelnden Arzt eine Verordnung zur Physiotherapie bekommen, melden Sie sich bitte umgehend zur Behandlung an.
Bitte beachten Sie, dass ab dem 01.01.2021 neue Formulare verwendet werden.
Beachten Sie bitte, dass Verordnungen der gesetzlichen Krankenkassen nur 28 Tage gültig sind, es sei denn, der Arzt hat einen "dringlichen Behandlungsbearf innerhalb von 14 Tagen" verordnet.
Innerhalb dieser Frist soll die erste Behandlung erfolgen.
Zwischen zwei Behandlungen dürfen höchstens 10 Tage liegen, an denen keine Behandlung stattfindet.

Bitte bringen Sie spätestens zu Ihrem ersten Behandlungstermin Ihre Heilmittelverordnung (Rezept) vom Arzt mit und falls Sie das erste Mal bei uns sind, auch Ihre Krankenkassenkarte. Denken Sie - falls vorhanden - an Röntgenaufnahmen, CT-Aufnahmen und Arztberichte.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten einer Heilmittelverordnung nicht komplett. Für Sie fällt eine Zuzahlung an. Diese Zuzahlung errechnet sich wie folgt:
" 10,00 € pro Verordnung
" + 10 % Eigenbeteiligung
Wir bitten Sie, die Rezeptgebühr nach der ersten Behandlung zu bezahlen. Sie können den Betrag gern vor Ort mit EC- oder Kreditkarte bezahlen oder den Betrag unter Angabe der Rechnungsnummer auf unser Konto überweisen.
Sollten Sie von der Rezeptgebühr befreit sein, bringen Sie bitte Ihre Befreiungskarte mit.

Ihre Termine

Wir freuen uns, wenn Sie alle Termine online über DOCTOLIB buchen. Wenn Sie nicht online buchen möchten, können Sie uns auch gern eine telefonische Nachricht hinterlassen oder email senden, dann rufen wir Sie zwecks Terminbuchung an.
Um Ihre Termine richtig planen zu können, benötigen wir von Ihnen folgende Angaben:

Bitte vermeiden Sie es ohne dringende Gründe Termine abzusagen, bei längeren Unterbrechungen verfallen die restlichen Behandlungen. Weiterhin können wir nicht immer gewährleisten, dass die ausgefallenen Termine innerhalb der Fristvorgaben der Krankenkassen nachgeholt werden können.
Falls Sie einmal verhindert sein sollten Ihren vereinbarten Termin wahrzunehmen, bitten wir Sie, uns mindestens 24 Stunden vorher Bescheid zu sagen oder den Termin in DOCTOLIB selbst zu stornieren. Nur so können wir den Termin weiter vergeben und müssen Ihnen den ausgefallenen Termin nicht in Rechnung stellen. Die Ausfallgebühr beträgt pro Termin 25 € und wird fällig, wenn wir diesen Termin kurzfristig nicht neu vergeben können.

Sammeln Sie als Versicherter einer gesetzlichen Krankenkasse alle Belege über die von Ihnen geleisteten Zuzahlungen des laufenden Kalenderjahres.
Haben Sie im laufenden Kalenderjahr die so genannte Belastungsgrenze erreicht, werden Sie für den Rest des Jahres von der gesetzlichen Zuzahlung befreit.
Die Belastungsgrenze beträgt 2% der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Für chronisch Kranke, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, beträgt 1% der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt.
Bei Erreichen der Belastungsgrenze stellt Ihnen die Krankenkasse nach Vorlage der gesammelten Zuzahlungsquittungen eine Bescheinigung über die Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung für den Rest des Kalenderjahres aus.
Selbstverständlich werden von uns auch Hausbesuche in unserem Einzugsgebiet durchgeführt. Diese sind durch den behandelnden Arzt angeordnet und auf Ihrer Verordnung vermerkt.
Sollte Ihr Arzt den Hausbesuch nicht vermerkt haben, ist ein Hausbesuch trotzdem möglich. In diesem Fall sind die Kosten für den Hausbesuch selbst zu tragen.

Unsere Leistungen

Wir haben für unser umfangreiches Therapieangebot die Zulassung aller Kassen.
Sind Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, dann werden Maßnahmen der Physiotherapie als Heilmittel bezeichnet. Welche und wie viele Therapien Ihr Arzt Ihnen verschreiben darf, ist im Heilmittelkatalog genau festgelegt. Siehe www.heilmittelkatalog.de Die ärzte haben klare Richtlinien bezüglich der möglichen Anzahl Verordnungen für Ihr Beschwerdebild. Diese Behandlungen dürfen das "Maß des Notwendigen" nicht überschreiten.
Die Versorgung durch die gesetzlichen Krankenkassen ist also laut Gesetz eine Minimalversorgung. Das bedeutet unter anderem, dass Ihnen Ihr Arzt nur 10 Massagen verordnen kann und Sie danach eine Behandlungspause von mindestens 12 Wochen einlegen müssen.
Verordnet Ihr Arzt mehr, läuft er Gefahr, von den Krankenkassen in Regress genommen zu werden. Wir, als Physiotherapeuten, können viel mehr für Ihre Gesundheit tun als Ihr Arzt Ihnen als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse verordnen kann. Letztendlich ist es ein großes Stück Ihrer Lebensqualität, schnell wieder fit zu werden.
Wenn Sie im Anschluss an eine Heilmittelverordnung die Heilbehandlung auf eigene Kosten fortsetzen möchten, benötigen wir von Ihrem behandelnden Arzt eine ärztliche "Grüne Verordnung". Die Kosten tragen Sie dann selbst, sie können diese aber entweder in Ihrer Steuererklärung geltend machen oder bei Ihrer Zusatzversicherung.

Unsere Kurse

Die Teilnahme am Unterricht und der Aufenthalt in den Räumen der Eutonia GmbH erfolgt auf eigene Gefahr. über eventuelle Vorerkrankungen, bekannte Diagnosen, chronische Schmerzen, frühere Operationen, etc. ist vor Trainingsbeginn (z.B. bei Anmeldung oder Terminvereinbarung) der Kursleiter zu unterrichten. Es besteht keine Haftung für eventuell entstehende Schäden an der Gesundheit, es sei denn, ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Kursleiters ist hierfür ursächlich. Für Verlust oder Beschädigung eingebrachter Gegenstände jeglicher Art kann keine Haftung übernommen werden, es sei denn, dem liegt ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von einem Mitarbeiter zu Grunde. Die Kursgebühr ist in voller Höhe vor Kursbeginn zu zahlen. Der Veranstalter übernimmt keine Garantie für die tatsächliche übernahme eines Teilbetrages der Kosten eines Präventionskurses durch die Krankenkassen. Eine vorherige Prüfung der Kostenübernahme durch den Versicherten wird deshalb empfohlen. über die Teilnahme an Präventionskursen wird am letzten Kurstermin eine Teilnahme-bestätigung zur Vorlage bei den Krankenkassen durch den Kursleiter ausgestellt. Voraussetzung ist eine mindestens 80 %ige Teilnahme am Kurs. Können einzelne Stunden wegen Krankheit oder anderer Gründe vom Teilnehmer nicht wahrgenommen werden, ist eine Gebühren-Teilerstattung von Seiten des Veranstalters ausgeschlossen. Durch den Kursleiter kann ein Gutschein zur Teilnahme an einer Ersatzstunde innerhalb des Kurszeitraums in einem anderen Kurs bei freien Plätzen ausgestellt werden. Bei Rücktritt von der Kursanmeldung fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,- € an, sofern der Rücktritt 14 Tage vor Kursbeginn persönlich erklärt wird. Bei Rücktritt innerhalb 14 Tage vor Kursbeginn ist die volle Kursgebühr fällig (gilt nicht bei Vermittlung eines Ersatz-Teilnehmers oder im Falle schwerwiegender, vom Teilnehmer nicht zu vertretender Umstände). Bei zu geringer Teilnehmerzahl behält sich der Veranstalter vor, den Kurs bis zu 3 Tagen vor Kursbeginn abzusagen. Die Kursgebühr wird erstattet. Finden einzelne Termine wegen Krankheit des Kursleiters oder sonstigen vom Kursleiter nicht zu vertretenden Umständen (höhere Gewalt) nicht statt, wird der Termin nachgeholt. Der Teilnehmer ist in diesen Fällen gemäß §616 BGB nicht zur Rückforderung der Kursgebühr berechtigt. Ihre Daten werden vertraulich behandelt und keinem Dritten zugänglich gemacht. Sie dienen der Verwaltung und Kontaktaufnahme. Der Kursteilnehmer ist mit der Speicherung der personenbezogenen Teilnehmerdaten zum Zwecke der Organisation/Verwaltung und Information, gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes, einverstanden. Er hat jederzeit das Recht, vom Veranstalter Auskunft über die gespeicherten Daten zu erhalten.